Tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) festgelegt. Es gibt verschiedene Sätze zwischen dem 1- und 3-fachen, wobei das Unterschreiten des einfachen Satzes verboten ist. Im Notdienst wird eine pauschale Notdienstgebühr von 50,00 Euro (netto) erhoben und mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet.
Vor Operationen oder Diagnostik versuche ich, die Kosten so gut wie möglich abzuschätzen. Abweichungen sind jedoch möglich. Sprechen Sie mich bitte vor einer Behandlung auf die Kosten an.
Rechnungen sind unmittelbar nach der Behandlung zu begleichen, entweder bar oder mit EC-Karte.
Bei einer Tierkrankenversicherung gehen Sie in Vorkasse und rechnen später mit der Versicherung ab.
Bitte beachten Sie, dass wir Termine nur nach Vereinbarung vergeben können. Gerne können Sie unseren Online-Service zur Terminbuchung nutzen.
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